Cybermobbing: was du als Elternteil tun kannst
Kurz gesagt
- Cybermobbing heißt: Jemand wird über längere Zeit online beleidigt, bloßgestellt, ausgegrenzt oder bedroht. Meist kennen sich die Beteiligten aus der Schule.
- Erst sichern, dann blockieren: Screenshots mit Datum, Uhrzeit, Nutzername und Link machen, bevor Chats gelöscht oder Profile blockiert werden.
- Kein Handyverbot als Reaktion. Die Angst davor ist einer der Hauptgründe, warum Kinder nichts erzählen.
- Cybermobbing ist kein eigener Straftatbestand, aber vieles dabei ist strafbar. Bei Beleidigung gilt für den Strafantrag eine Frist von drei Monaten.
Wenn dein Kind online gemobbt wird, trifft es dich als Elternteil doppelt: Du willst sofort handeln, und gleichzeitig spürst du, dass ein falscher Schritt alles schlimmer machen kann. Die gute Nachricht vorweg: Es gibt ein klares Vorgehen, und du musst es nicht allein durchziehen.
Was Cybermobbing ist, und was nicht
Nicht jeder fiese Kommentar ist Mobbing. Von Mobbing sprechen Fachleute, wenn jemand wiederholt und über längere Zeit angegriffen wird, ein Kräfteungleichgewicht besteht und meist eine Gruppe beteiligt ist: die, die angreifen, die, die mitlachen, und die, die zuschauen. Cybermobbing ist dasselbe mit dem Handy, im Klassenchat, auf TikTok oder im Spiel.
Anders als auf dem Schulhof hört es nach Schulschluss nicht auf. Es reicht bis ins Kinderzimmer, verbreitet sich schnell, und Inhalte bleiben lange auffindbar.
Wichtig für die Einordnung: Der anonyme Fremde ist die Ausnahme. In der Studie Cyberlife V von 2024 hatte Cybermobbing in über 80 Prozent der Fälle einen Bezug zur Schule, und zwei Drittel der Betroffenen kannten die Täter persönlich.
Die häufigsten Formen
Unter den betroffenen Schülerinnen und Schülern in Cyberlife V wurden am häufigsten genannt:
- beschimpft oder beleidigt (78 Prozent)
- Lügen und Gerüchte (53 Prozent)
- unter Druck gesetzt, erpresst oder bedroht (31 Prozent)
- peinliche Fotos oder Videos veröffentlicht (28 Prozent)
- ein Fake-Profil im eigenen Namen (17 Prozent)
- mit KI gefälschte Bilder, Stimmen oder Videos (9 Prozent)
Dazu kommt Ausgrenzung, etwa aus dem Klassenchat. Am häufigsten passiert all das über WhatsApp und andere Messenger.
Wie häufig ist es?
In der repräsentativen JIM-Studie 2025 gaben 9 Prozent der 12- bis 19-Jährigen an, selbst schon über Smartphone oder Internet „fertig gemacht“ worden zu sein. Ein Viertel hat das in den letzten zwei Jahren im Bekanntenkreis erlebt. Die Studie Cyberlife V kommt mit einer anderen Methode und einer breiteren Altersspanne auf knapp jedes fünfte befragte Schulkind. Beide Zahlen zeigen: Es ist kein Randthema, aber auch nicht der Normalfall.
Woran du es merken kannst
Viele Kinder erzählen aus Scham nichts. Achte auf Veränderungen, besonders wenn mehrere zusammenkommen:
- Dein Kind zieht sich zurück, erzählt weniger von Schule und Freunden.
- Es schläft schlecht, hat öfter Kopf- oder Bauchschmerzen, vor allem morgens.
- Es geht ungern zur Schule, die Noten lassen nach.
- Es ist plötzlich nicht mehr gern online, schließt Apps, wenn du dazukommst, oder wirkt nach dem Blick aufs Handy verstört.
- Es blockt ab oder spielt Dinge herunter.
Keines dieser Zeichen beweist Mobbing. Sie sind ein Anlass, nachzufragen, ruhig und ohne Verhör.
Was du jetzt tun kannst
- Zuhören und ernst nehmen. Sag deinem Kind, dass es keine Schuld trägt, auch wenn es selbst etwas geteilt hat, das jetzt gegen es verwendet wird. Akzeptiere, wenn es nicht gleich alles erzählen will.
- Nicht bestrafen, kein Handyverbot. Das fühlt sich für dein Kind wie eine zweite Strafe an und sorgt dafür, dass es beim nächsten Mal schweigt.
- Beweise sichern, bevor irgendetwas gelöscht oder blockiert wird. Screenshots mit vollständigem Datum, Uhrzeit, Nutzernamen und Zusammenhang, dazu den Link zum Beitrag. Schreib auf, wo und wann es passiert ist.
- Nicht zurückschreiben. Weder dein Kind noch du. Antworten heizen die Lage fast immer an.
- Blockieren und bei der Plattform melden. Nach dem Digital Services Act müssen Plattformen ein einfaches Meldeverfahren anbieten, die Meldung prüfen und dir die Entscheidung mitteilen. Gegen ein „Wir löschen nicht“ kannst du dort Beschwerde einlegen.
- Gemeinsam planen, was als Nächstes passiert. Dein Kind soll sich nicht übergangen fühlen.
Die Schule einbeziehen
Weil Cybermobbing fast immer mit der Schule zu tun hat, gehört sie meist dazu. Sprich in Absprache mit deinem Kind die Vertrauenslehrkraft, die Klassenleitung oder die Schulleitung an.
klicksafe rät davon ab, die Eltern der mutmaßlichen Täter vorschnell selbst anzurufen, weil sich die Fronten dann oft verhärten. Besser vermittelt jemand, der weniger beteiligt ist.
Anzeige erstatten
Bei schweren Fällen, bei Drohungen oder wenn nichts anderes hilft, ist eine Anzeige der richtige Weg. Das geht bei jeder Polizeidienststelle oder online über die Onlinewache: Bundesland deines Wohnorts wählen, passendes Formular ausfüllen, Screenshots hochladen. Die Onlinewache ist kein Notruf. Bei akuter Bedrohung wählst du 110.
Was strafbar sein kann
„Cybermobbing“ steht so nicht im Strafgesetzbuch. Viele Handlungen, die dazugehören, sind aber strafbar:
| Was passiert | Gesetz | Höchststrafe |
|---|---|---|
| Beleidigung, öffentlich oder durch Verbreiten | § 185 StGB | 2 Jahre |
| Gerüchte, die nicht erweislich wahr sind | § 186 StGB | 2 Jahre bei Verbreitung |
| bewusst unwahre Behauptungen | § 187 StGB | 5 Jahre bei Verbreitung |
| bloßstellende Fotos unbefugt weitergeben | § 201a StGB | 2 Jahre |
| Fotos ohne Einwilligung veröffentlichen | § 33 Kunsturhebergesetz | 1 Jahr |
| Fake-Profil, wiederholtes Nachstellen | § 238 StGB | 3 Jahre |
| Drohungen | § 241 StGB | 2 Jahre bei Verbreitung |
| Adresse oder private Daten gefährdend verbreiten | § 126a StGB | 3 Jahre |
Wer bei der Tat jünger als 14 ist, ist nicht strafmündig. Ein Strafverfahren gegen ein Kind gibt es nicht. Ab 14 gilt das Jugendstrafrecht. Für Deepfakes gibt es seit April 2026 einen Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums, der sie ausdrücklich unter Strafe stellen soll. Beschlossen ist er noch nicht.
Wenn dein eigenes Kind mitmacht
Auch das kommt vor, und öfter, als Eltern denken: In Cyberlife V gaben 6 Prozent an, selbst schon gemobbt zu haben, mehr als die Hälfte davon war selbst schon Opfer. Frag ohne Vorverurteilung nach den Gründen. War Gruppendruck im Spiel? Wurde es selbst angegriffen? Mach dann ruhig, aber deutlich klar, dass auch Weiterleiten, Liken und Mitlachen verletzen.
Wer dir hilft
- Elterntelefon der Nummer gegen Kummer: 0800 111 0 550, Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 17 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 19 Uhr
- Für dein Kind: Kinder- und Jugendtelefon 116 111, Montag bis Samstag 14 bis 20 Uhr, oder die Beratung von Jugendlichen für Jugendliche bei JUUUPORT
- HateAid hilft bei der Beweissicherung und rechtlichen Schritten: 030 25208838
- WEISSER RING für Opfer von Straftaten: 116 006, täglich 7 bis 22 Uhr
Alle Stellen mit Details stehen unter Hilfe holen. Vorbeugend hilft, Regeln für den Klassenchat und fürs Weiterleiten früh zu besprechen, zum Beispiel im Mediennutzungsvertrag.
Sofort Hilfe
- Nummer gegen Kummer
Elterntelefon 0800 111 0 550
Kinder und Jugendliche 116 111 - Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch
0800 22 55 530 - Akute Gefahr
Polizei 110
Quellen
- klicksafe: Cybermobbing
- klicksafe: Stopp Cybermobbing! Ratgeber für Eltern (PDF)
- SCHAU HIN!: Cybermobbing
- Polizeiliche Kriminalprävention: Cybermobbing
- mpfs: JIM-Studie 2025 (PDF)
- Bündnis gegen Cybermobbing: Cyberlife V (2024, PDF)
- HateAid: Häufige Fragen, rechtssichere Screenshots
- § 185 StGB Beleidigung
- § 187 StGB Verleumdung
- § 194 StGB Strafantrag
- § 77b StGB Antragsfrist
- § 201a StGB Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen
- § 238 StGB Nachstellung
- § 33 Kunsturhebergesetz
- § 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes
- BMJV: Referentenentwurf Gesetz gegen digitale Gewalt (17.04.2026)
- Digital Services Act, Artikel 16 Melde- und Abhilfeverfahren
- Onlinewachen der Polizei