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Cybergrooming erkennen und richtig reagieren

Von Daniel Weihmann · aktualisiert am 14.09.2026

Kurz gesagt

  • Cybergrooming heißt: Jemand, meist ein Erwachsener, spricht Kinder gezielt online an, um sexuelle Kontakte anzubahnen. Oft über Spiele und soziale Netzwerke.
  • Warnzeichen im Chat: Gespräche über Sexualität, Geschenke oder Spielvorteile, Bitte um Fotos, Drängen auf eine andere App, Aufforderung zur Geheimhaltung.
  • Wenn es passiert: ruhig bleiben, dem Kind keine Vorwürfe machen, Chat nicht löschen, Polizei einschalten. Bei geplantem Treffen sofort 110.
  • Nacktbilder nie selbst speichern, screenshotten oder weiterleiten. Das kann auch für Eltern strafbar sein. Mit dem Gerät zur Polizei gehen.

Kaum ein Thema macht Eltern so viel Angst. Deshalb vorweg: Das Wissen über das Muster ist der beste Schutz, und Kinder, die wissen, dass sie zu Hause ohne Ärger alles erzählen können, sind deutlich besser geschützt als Kinder mit Handyverbot. Diese Seite beschreibt, woran du Cybergrooming erkennst und was du tust, wenn es passiert ist.

Wie Cybergrooming abläuft

Die Täter gehen dorthin, wo Kinder ohnehin sind: in soziale Netzwerke, Chats und Online-Spiele. Laut Polizei und klicksafe folgt der Kontakt häufig einem ähnlichen Muster:

  1. Harmloser Einstieg, oft im Spiel-Chat oder in Kommentaren. Nicht selten gibt sich der Erwachsene als Kind oder Jugendlicher aus.
  2. Vertrauen aufbauen: viel Aufmerksamkeit, Komplimente, Verständnis, Geschenke oder Vorteile im Spiel.
  3. Geheimhaltung: „Das bleibt unter uns“, „Deine Eltern verstehen das nicht“.
  4. Wechsel in eine andere App, etwa zu WhatsApp, Snapchat oder Discord, wo weniger kontrolliert wird.
  5. Sexualisierung: Gespräche über Körper und Sexualität, Bitte um Fotos, Videos oder die Webcam, Vorschlag eines Treffens.
  6. Druck und Erpressung: Vorhandene Bilder werden als Druckmittel genutzt, um mehr zu fordern. Das nennt man Sextortion.

Wie häufig ist es?

Die Landesanstalt für Medien NRW befragt jedes Jahr Kinder und Jugendliche zwischen 8 und 17. In der Befragung vom Sommer 2026 hatten 19 Prozent mindestens eine Form von Cybergrooming erlebt, bei den 8- bis 13-Jährigen 13 Prozent, bei den 14- bis 17-Jährigen 27 Prozent. Die Studie fragt dabei bewusst breit, zum Beispiel auch nach dem Wunsch einer erwachsenen Internetbekanntschaft, sich zu treffen.

Ein Drittel der Kinder und Jugendlichen, die online spielen, wurde schon von einer fremden Person aufgefordert, aus dem Spiel-Chat in eine andere App zu wechseln. Genannt wurden in der Studie vor allem Instagram, TikTok, Snapchat, WhatsApp und Roblox, also schlicht die Plattformen, auf denen die meisten Kinder unterwegs sind.

Die Polizeiliche Kriminalstatistik zählte für 2025 4.861 Fälle, in denen auf Kinder ohne Körperkontakt eingewirkt wurde, das BKA nennt Cybergrooming dafür ausdrücklich als Beispiel. Das ist ein Plus von 16,5 Prozent zum Vorjahr. Das sind nur angezeigte Fälle, die Dunkelziffer ist deutlich höher.

Warnzeichen im Chat

klicksafe rät Kindern, den Kontakt sofort abzubrechen und eine Vertrauensperson zu holen, wenn jemand

  • das Gespräch auf Sexualität oder sexuelle Erfahrungen lenkt,
  • Geld, Geschenke oder Vorteile im Spiel anbietet,
  • Fotos, Videos oder die Webcam verlangt,
  • schnell in eine andere, privatere App wechseln will,
  • verlangt, dass niemand, auch nicht die Eltern, davon erfährt.

Besprich genau diese Liste mit deinem Kind, bevor etwas passiert. Jüngeren Kindern rät klicksafe, online gar nicht mit Fremden zu schreiben.

Was du sofort tust, wenn es passiert ist

  1. Ruhig bleiben und dem Kind keine Vorwürfe machen. Auch wenn es schon Bilder verschickt hat: Die Schuld liegt beim Täter.
  2. Bei akuter Gefahr sofort 110 wählen, zum Beispiel wenn ein Treffen verabredet ist oder die Person weiß, wo dein Kind wohnt.
  3. Chat nicht löschen. Dokumentiere Textnachrichten, Profilnamen, Nutzernamen, Datum und alle beteiligten Plattformen. Screenshots vom Chattext vor dem Blockieren.
  4. Keine Nacktbilder oder sexualisierten Inhalte sichern, speichern oder weiterleiten, auch nicht an die Schule oder andere Eltern „zur Warnung“. Siehe Kasten unten.
  5. Nicht selbst mit der Person schreiben und nicht auf eigene Faust ermitteln. Das kann den Täter warnen und Beweise gefährden.
  6. Zur Polizei gehen, am besten mit dem Gerät deines Kindes, und dort fragen, was gesichert werden soll. Erst danach blockieren und das Profil bei der Plattform melden.
  7. Hilfe für euch beide annehmen, zum Beispiel beim Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch.

Was das Gesetz sagt

Cybergrooming gegenüber Kindern unter 14 ist nach § 176b StGB strafbar, mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis fünf Jahren. Seit 2020 ist auch der Versuch strafbar, wenn am anderen Ende gar kein Kind sitzt, sondern zum Beispiel eine Ermittlerin oder ein Elternteil.

Bei Jugendlichen zwischen 14 und 17 gibt es keinen eigenen Grooming-Tatbestand. Das hat die Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch im Juli 2026 ausdrücklich kritisiert. Strafbar sein können je nach Fall trotzdem andere Handlungen, etwa das Zusenden pornografischer Inhalte an unter 18-Jährige, jugendpornografische Inhalte, Nötigung, Bedrohung oder Erpressung.

Vorbeugen

  • Im Gespräch bleiben: Frag regelmäßig, welche Spiele und Apps dein Kind nutzt und mit wem es dort schreibt, neugierig statt kontrollierend.
  • Einstellungen gemeinsam setzen: Nachrichten von Unbekannten einschränken, private Profile, Chat in Spielen für Jüngere aus. Anleitungen findest du unter Geräte einrichten.
  • Screenshots üben: klicksafe empfiehlt, mit dem Kind zu üben, wie ein Screenshot auf seinen Geräten geht.
  • Vertrauenspersonen festlegen: Wen außer dir kann dein Kind ansprechen, wenn es sich nicht traut?
  • Regeln aufschreiben: „Keine Fotos an Leute, die ich nicht kenne“ und „kein Treffen mit Online-Bekanntschaften allein“ gehören in jeden Mediennutzungsvertrag.

Melden und Hilfe holen

  • Hilfe-Telefon Sexueller Missbrauch: 0800 22 55 530, kostenlos und anonym, Montag, Mittwoch, Freitag 9 bis 14 Uhr, Dienstag und Donnerstag 15 bis 20 Uhr
  • Cybergrooming melden bei ZEBRA, dem Angebot der Landesanstalt für Medien NRW: fragzebra.de/cybergrooming. Juristinnen und Juristen prüfen die Meldung und geben Verdachtsfälle an die Strafverfolgung weiter.
  • Inhalte melden: jugendschutz.net und die Internet-Beschwerdestelle, bei öffentlichen Inhalten nur mit dem Link
  • Für dein Kind: Kinder- und Jugendtelefon 116 111 oder JUUUPORT

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Quellen